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   BayObLG, 02.07.1998 - 3Z BR 6/98   

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https://dejure.org/1998,9712
BayObLG, 02.07.1998 - 3Z BR 6/98 (https://dejure.org/1998,9712)
BayObLG, Entscheidung vom 02.07.1998 - 3Z BR 6/98 (https://dejure.org/1998,9712)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 3Z BR 6/98 (https://dejure.org/1998,9712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessen des Geschäftswertes von Wohnungseigentumssachen gem. § 48 Abs. 3 S. 1 WEG nach dem Interesse der Beteiligten an der Entscheidung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftswert; Verteilungsschlüssel; Änderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 48 Abs. 3
    Geschäftswert eines Antrags auf Abänderung des Verteilungsschlüssels für die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1998 - 3Z BR 6/98
    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligter an (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 4 Nr. 1 WEG , vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. § 48 Rn. 10).

    Auf Einzelbestimmungen der Kostenordnung (hier z. B. § 30 KostO ) ist nicht abzustellen, da angesichts der von der Kostenordnung abweichenden besonderen Gerichtsgebührenregelung in § 48 Abs. 1 und 4 WEG für den Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen allein § 48 Abs. 3 WEG maßgebend ist (BayObLGZ 1981, 202/203).

  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1998 - 3Z BR 6/98
    Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts, die das Landgericht für das Beschwerdeverfahren vornimmt, findet die unbefristete Erstbeschwerde statt, nicht die weitere Beschwerde (BayObLGZ 1986, 489; ständige Rechtsprechung des BayObLG).
  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03

    Verpachtung von Wohnungseigentum - Verteilung der Pacht - Zuständigkeit des

    Ein tatsächlicher Anhaltspunkt für dessen Höhe ist die von der Antragstellerin behauptete Benachteiligung durch die Anwendung des gegenwärtigen Verteilungsschlüssels (umgerechnet 250 EUR jährlich bei einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren; vgl. BayObLG WuM 1998, 750 ; Niedenführ/Schulze § 48 Rn. 31).
  • AG Pinneberg, 18.04.2019 - 60 C 39/18

    WEG - Unzulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei fehlerhafter

    Der Wert der von den Klägern geltend gemachten Benachteiligung durch den bestehenden Verteilungsschlüssel ist ein tatsächlicher Anhaltspunkt für die Bemessung des Interesses der Parteien an der gerichtlichen Entscheidung, vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, 3Z BR 6/98, WuM 1998, 750.
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